
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Großhandelserlaubnis
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Einzelunternehmen
MMed Medizinprodukte
Elvira May
Bartholomäusstraße 26c, 90489 Nürnberg
(nachfolgend „Anbieterin“)
und den in § 1 Abs. 2 bezeichneten Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Anbieterin nur an, wenn sie der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Anbieterin maßgebend.
(4) Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt die Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln gemäß § 52a Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) Nummer ROF-SG 55.2-2675.3-116-3-8 zugrunde. Die Anbieterin ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Die entsprechenden Dokumente können dem Kunden auf Wunsch übermittelt werden.
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§ 2 Nachweis der Unternehmereigenschaft
Der Onlineshop der Anbieterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Anbieterin kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe der UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
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§ 3 Vertragsschluss, Registrierung im Onlineshop
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in dem Onlineshop der Anbieterin stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die im Katalog beschriebenen Produkte zu bestellen.
(2) Bestellungen werden telefonisch, per Fax, E-Mail oder über den Onlineshop entgegengenommen.
(3) Im Onlineshop der Anbieterin kann der Kunde die Ware als registrierter Benutzer bestellen. Eine Bestellung als Gast nicht möglich. Als registrierter Nutzer muss der Kunde nicht bei jeder Bestellung seine persönlichen Daten angeben, sondern kann sich vor oder im Rahmen einer Bestellung mit seinen Zugangsdaten in seinem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung bzgl. der im Onlineshop präsentierten und beworbenen Ware. Der jeweilige Kunde muss seine Zugangsdaten für den Onlineshop über das Kontaktformular der Anbieterin anfordern. Die Anbieterin teilt dem Kunden seine Zugangsdaten im Anschluss per E-Mail mit. Welche Kunden ein Kundenkonto erhalten, steht im alleinigen Ermessen der Anbieterin. Hinsichtlich der Verarbeitung der persönlichen Daten gilt § 12 in Verbindung mit der Datenschutzerklärung, die auf der Website der Anbieterin abgerufen werden kann.
(4) Bei Bestellungen über den Onlineshop kann der Kunde aus dem Sortiment der Anbieterin Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Dort kann der Kunde jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren ganz entfernen. Sofern der Kunde Waren im Warenkorb hinterlegt hat, gelangt er durch Klicks auf die „Weiter“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben kann. Im Anschluss öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der der Kunde seine angegebenen Daten überprüfen kann. Eingabefehler, z.B. bzgl. der persönlichen Daten und der gewünschten Stückzahl, können korrigiert werden, indem der Kunde bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klickt. Falls der Kunde den Bestellprozess gänzlich abbrechen möchte, kann er das Browser-Fenster schließen. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Auftrag aufgenommen hat. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Bestellung bei der Anbieterin.
(5) Mit dem Absenden einer Bestellung per Fax an die Bestell-Faxnummer, per Mail an die Bestell-Mailadresse oder per Telefon an die Bestellhotline gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Maßgebend ist das Datum des Faxeingangs oder E-Mail-Eingangs bei der Anbieterin oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch die Anbieterin.
(6) Die Anbieterin wird den Zugang der per Fax, E-Mail, Telefon oder über den Onlineshop abgegebenen Bestellung per E-Mail unverzüglich bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(7) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anbieterin die Bestellung durch eine Annahmeerklärung, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird, oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annimmt. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von der Anbieterin auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(8) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Übersetzungen in anderen Sprachen dienen lediglich der Information des Kunden. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Warenverfügbarkeit
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Anbieterin, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Lieferung erfolgt direkt vom Hersteller oder einem von der Anbieterin beauftragten Dritten, mithin ab Werk bzw. ab Lager.
(2) Die Ware wird von der Anbieterin weder umgefüllt noch abgepackt.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die Anbieterin die angemessene Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben nach billigem Ermessen.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, gemäß den gesetzlichen Regelungen Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
(6) Die Anbieterin haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse – z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von der Anbieterin geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts - verursacht worden sind, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Anbieterin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Anbieterin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Anbieterin vom Vertrag zurücktreten.
(7) Die Ware ist nicht gegen die üblichen Transportrisiken oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(8) Von der Anbieterin in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Der in der jeweiligen Bestellbestätigung von der Anbieterin angegebene Liefertermin bzw. die dort angegebene Lieferfrist ist nicht als fest zugesagter Liefertermin bzw. feste Lieferfrist, sondern als voraussichtlicher Liefertermin bzw. voraussichtliche Lieferfrist zu verstehen. Beim Versendungskauf beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von der Anbieterin anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
(9) Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, kann die Anbieterin diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden. Die Versandkostenpauschale nach § 5 Abs. 2 fällt dabei nur einmal an. Die Anbieterin trägt die über die Versandkostenpauschale nach § 5 Abs. 2 hinausgehenden, durch die Teillieferungen verursachten zusätzlichen Versandkosten. Ist jedoch im Onlineshop eines der bestellten Produkte als nicht auf Lager oder als vorübergehend nicht lieferbar gekennzeichnet und erklärt der Kunde einen Wunsch nach einer Vorablieferung der auf Lager befindlichen bzw. lieferbaren Produkte, trägt er die dadurch entstehenden, über die Versandkostenpauschale nach § 5 Abs. 2 hinausgehenden zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.
(10) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt die Anbieterin dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht die Anbieterin von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(11) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt die Anbieterin dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
(12) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Die Anbieterin liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums haben und in diesem eine Lieferadresse angeben können.
(13) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland behält sich die Anbieterin vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls die Anbieterin von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird sie den Kunden darüber unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die im Onlineshop der Anbieterin angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich ggf. anfallender Versandkosten.
(2) Die Versandkosten betragen pauschal 10,00 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind vom Kunden zu tragen. Ab einem Warenbestellwert von 50 EUR netto erfolgt die Lieferung an den Kunden versandkostenfrei. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
(3) Bei Bestellungen über den Onlineshop werden der Nettopreis, die Umsatzsteuer und anfallende Versandkosten in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Kunde die Bestellung absendet.
(4) Bei Versand der Ware ins Ausland hat der Kunde die tatsächlich anfallenden Versandkosten inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu tragen. Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.
(5) Bei Erfüllung der Bestellung durch Teillieferungen gilt § 4 Abs. 9.
§ 6 Zahlungskonditionen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung.
(2) Die Rechnungsbeträge sind spätestens binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung der Anbieterin ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Anbieterin.
(3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Anbieterin nicht aus. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Anbieterin auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der Anbieterin auf Kaufpreiszahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist die Anbieterin nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
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§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Anbieterin aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die Anbieterin das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin nicht berechtigt, über das Eigentum an der von der Anbieterin gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf das Eigentumsrecht der Anbieterin hingewiesen wird.
(3) Der Kunde hat die Anbieterin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die der Anbieterin gehörenden Waren erfolgen. Er hat auf das Eigentum der Anbieterin hinzuweisen.
(4) Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Anbieterin berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die Anbieterin ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Anbieterin diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
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§ 8 Sachmängelgewährleistung
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
(3) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Anbieterin nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der Anbieterin nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
(4) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Anbieterin nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(5) Auf Verlangen der Anbieterin ist ein beanstandeter Liefergegenstand an die Anbieterin zu Prüfzwecken zurückzusenden. Einen Rückgabeanspruch hat der Kunde im Falle der Ersatzlieferung nicht.
(6) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet die Anbieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann die Anbieterin vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender §§ 9 und 10.
(8) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Anbieterin den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(9) Eine im Einzelfall mit der Anbieterin vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
(10) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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§ 9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Anbieterin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Anbieterin und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Rege-lungen nicht verbunden.
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§ 10 Verjährung
(1) Abweichend von § § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Anbieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Die genannten Schadensersatzansprüche verjähren jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt auch nicht, soweit die Anbieterin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. In diesem Fall geltend die gesetzlichen Fristen. Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 445b BGB). Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
§ 11 Herstellergarantien
Für den Fall, dass der Hersteller bzgl. der vom Kunden ausgewählten Ware eine Garantieerklärung abgibt, wird hierdurch nur der Hersteller, nicht aber die Anbieterin verpflichtet, es sei denn, die Anbieterin hat gegenüber dem Kunden selbst ausdrücklich eine Garantie übernommen. Einzelheiten des Umfangs der Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die der Ware gegebenenfalls beiliegen oder auf die im Rahmen der Produktbeschreibung im Onlineshop verwiesen wird.
§ 12 Datenschutzhinweis
Die Anbieterin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere dessen Kontaktdaten, zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Die personenbezogenen Daten werden Dritten zum Zwecke der Weiterverarbeitung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses im Auftrag der Anbieterin überlassen, wenn und soweit dies aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, BDSG) zulässig ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website der Anbieterin verfügbaren Datenschutzerklärung.
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§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Anbieterin der Sitz der Anbieterin. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Die Anbieterin ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.